Schonzeitentabelle

Achtung! Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!

Baden-Württemberg

Gefangene Fische nicht einheimischer Arten, für die weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit festgesetzt sind, müssen angelandet und dürfen nicht in das Gewässer zurückversetzt werden. Gleiches gilt für Brachsen im Oberrhein ab der Staustufe Iffezheim stromabwärts, und im Neckar ab Gemarkung Deizisau bis zur Mündung in den Rhein.

Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit Zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden. Die Verwendung des Zockers ist verboten. Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels -, und Krebsfang bis 24 Uhr für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.

Das Fischen mit dem lebenden Köderfisch ist unzulässig, soweit es den §§ 1 und 17 des Tierschutzgesetzes widerspricht, insbesondere wenn kein vernünftiger Grund vorliegt. Soweit die Verwendung lebender Köderfische zulässig ist, dürfen sie nur am Maul oder am Rücken angehängt werden; sie sind sicher zu befestigen.

In den Fischwegen sowie in einem Umkreis von 30 m, im Rhein von 50 m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge ist jede Art des Fischfangs verboten.

Schonzeiten und Mindestmaße
regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.

Fischart

Schonzeit

Mindestmaß
Aal

keine Schonzeit

40 cm
Aalquappe

0 1.11. - 28.02.

30 cm
Aland

01.04. - 31.05.

25 cm
Äsche

01.02. - 30.04.

30 cm
Bachforelle

01.10. - 28.02.

25 cm,
28 cm im Hochrhein,
20 cm über 800 m ü. NN.
Bachsaibling

01.10. - 28.02.

kein Mindestmaß
Barbe

01.05. - 15.06.

40 cm
Felchen

15.10. - 10.01.

30 cm
Finte

ganzjährig

-
Flussneunauge

ganzjährig

-
Frauennerfling

ganzjährig

-
Hecht

15.02. - 15.05.

50 cm
Huchen

01.02. - 31.05.

70 cm
Karpfen

keine Schonzeit

35 cm
Maifisch

ganzjährig

-
Meerforelle

ganzjährig

-
Meerneunauge

ganzjährig

-
Nase

15.03. - 31.05.

35 cm
Nordseeschnäpel

ganzjährig

-
Rapfen

01.03. - 31.05.

40 cm
Regenbogenforelle

01.10. - 28.02.

kein Mindestmaß
Seeforelle

01.10. - 28.02.

50 cm
Seesaibling

01.10. - 28.02.

25 cm
Schleie

15.05. - 30.06.

25 cm
Stör

ganzjährig

-
Strömer

ganzjährig

-
Zander

01.04. - 15.05.

45 cm

Alle hier gemachten Angaben wurden mit besonderer Sorgfalt recherchiert. Trotzdem kann hier keine Garantie für die Angaben übernommen werden. Letztendlich müssen sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen am Angelgewässer kundig machen, bevor sie die Angel auslegen.